Stand: Oktober 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer oder Kunden bzw. Auftraggeber über die Durchführung von Seminaren, Kursen, Coachings, Fortbildungen und vergleichbaren Maßnahmen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart ist. Soweit einzelne Regelungen dieser AGB für bestimmte Vertragsarten (z. B. Präsenzseminare, Onlinekurse) ausdrücklich gelten, haben diese Regelungen Vorrang gegenüber allgemeinen Bestimmungen.
Die AGB gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB), sofern nicht zwingend abweichende gesetzliche Vorschriften (etwa im Verbraucherschutzrecht) Anwendung finden.
Individuell verhandelte und schriftlich oder in Textform getroffene Abreden (sog. Individualabreden) zwischen Anbieter und Teilnehmer / Kunde haben stets Vorrang vor den Regelungen dieser AGB, soweit sie materiell kollidieren. Dieser Vorrang ergibt sich aus § 305b BGB, wonach individuelle Vertragsabreden gegenüber Allgemeine Geschäftsbedingungen vorrangig sind.
Remote Viewing Seminare und Kurse sind keine berufsqualifizierende Maßnahme, auch wenn sie im allgemeinen Sprachgebrauch üblicherweise als "Ausbildung" bezeichnet werden. Die vom Anbieter angebotenen Seminare und Videokurse dienen ausschließlich der persönlichen Weiterbildung und sind keine berufsqualifizierenden oder staatlich anerkannten Ausbildungsmaßnahmen. Auch wenn die Veranstaltungen im allgemeinen Sprachgebrauch oder durch den Anbieter bzw. Dritte gelegentlich als „Ausbildung“ bezeichnet werden, entsteht hierdurch kein Anspruch auf eine berufliche Qualifikation oder staatliche Anerkennung.
Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Kurs, Seminar, Coaching oder einer sonstigen Maßnahme kann schriftlich, per E-Mail oder online erfolgen. Mit der Absendung der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit dem Anbieter ab. Dieses Angebot enthält sämtliche wesentlichen Vertragsbestandteile (die sog. essentialia negotii), insbesondere Angaben zu Leistung, Zeit, Preis, Zahlungsbedingungen und Teilnahmevoraussetzungen.
Die Annahme des Angebots des Teilnehmers kann in schriftlicher Form, per E-Mail, durch Rechnung oder durch Freischaltung der Kursleistung erfolgen. Sofern nach Verkehrssitte oder durch Verzicht des Antragstellers eine ausdrückliche Annahmeerklärung entbehrlich ist, gilt der Vertrag bereits mit schlüssigem Handeln als angenommen (§ 151 Satz 1 BGB).
Die Annahme darf nicht verspätet erfolgen; bei verspäteter Zuschrift gilt sie als neues Angebot (§ 150 Abs. 1 BGB).
Der Teilnehmer ist verpflichtet, jene Voraussetzungen einzuhalten, die zur Durchführung des Kurses erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:
a) ein vertraglich festgelegtes Mindestalter, sofern eine Altersgrenze vorgesehen ist;
b) fachliche Vorkenntnisse, wenn im Kursprofil oder in der Leistungsbeschreibung angegeben;
c) Bereitstellung technischer Ausstattung (Hardware, Software, Internetverbindung, Endgeräte) in funktionsfähigem Zustand;
d) Gewährleistung eines Zugangs zu notwendigen Materialien, Plattformen oder Online-Systemen, soweit im Leistungsumfang vorgesehen.
Der Anbieter kann die Teilnahme ablehnen, wenn der Teilnehmer die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt oder falsche bzw. unvollständige Angaben gemacht hat. Sofern der Teilnehmer erst nach Vertragsabschluss die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, kann der Anbieter dem Teilnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung setzen oder die Teilnahme verweigern, sofern dies vertraglich zulässig ist. Falls die Nicht-Erfüllung der Voraussetzungen erst nach Beginn des Kurses deutlich wird, behält sich der Anbieter vor, bei fortbestehender Unmöglichkeit der Erfüllung die Leistung einzustellen oder eine Umstrukturierung vorzunehmen.
Der genaue Leistungsumfang, bestehend aus Kursinhalten, Modulen, Methodik und Lehrform, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem individuellen Vertrag und gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen.
Die Leistungsbeschreibung ist verbindlich hinsichtlich der wesentlichen Merkmale (z. B. Thema, Umfang, Dauer, Format). Der Anbieter kann in zumutbarem Rahmen Anpassungen vornehmen, sofern dadurch der Gesamtcharakter der Leistung (z. B. inhaltlicher Schwerpunkt, Gesamtaufwand) nicht wesentlich verändert wird.
Änderungen, die den wesentlichen Charakter der Leistung betreffen (etwa Reduktion wesentlicher Module, Verkürzung der Stundenanzahl um mehr als 20 % oder Änderung der Zielsetzung), bedürfen einer gesonderten Zustimmung des Teilnehmers oder eines Nachweises, dass diese Änderung sachlich gerechtfertigt ist und keinen Nachteil in der Qualität begründet.
Die Durchführung von Seminaren erfolgt ausschließlich in synchroner Form, d. h. Live-Sitzungen in Präsenz oder per Online-Videokonferenz mit Echtzeit-Interaktion zwischen Teilnehmer und Anbieter/Dozent. Der Schwerpunkt liegt auf unmittelbarer Interaktion, gemeinsamer Durchführung und Teilnahme in Echtzeit.
Aufzeichnungen, Abrufmaterial oder vorbereitete Inhalte sind grundsätzlich nicht Teil des Leistungsspektrums.
Im Rahmen der Intensivkurse Controlled Remote Viewing kann der Anbieter in begründeten Einzelfällen (z. B. bei Verhinderung eines Teilnehmers) nach eigenem Ermessen und mit Einverständnis der übrigen Teilnehmer eine Veranstaltung aufzeichnen oder ergänzendes Videomaterial bereitstellen. Diese Ausnahme dient ausschließlich dem Nachholen versäumter Inhalte und ändert nichts am Charakter der Seminare als synchrone Präsenzveranstaltungen. Jeder Teilnehmer hat das Recht, maximal drei dieser Aufzeichnungen im Nachgang anzufordern.
Die zeitliche Planung (Gesamtstunden, Sitzungsanzahl, Dauer je Sitzung) sowie die Terminlage von Seminaren werden im Vertrag festgelegt oder durch den Anbieter verbindlich mitgeteilt. Der Anbieter kann – unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Teilnehmer – Änderungen in der Terminstruktur, Reihenfolge der Module oder Sitzungsdauer vornehmen, sofern diese Änderungen in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtziel stehen.
Solche Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert. Der Teilnehmer hat das Recht, bei wesentlichen Änderungen (z. B. Verlegung ganzer Module auf andere Tageszeiten oder Tage) einen Ersatztermin oder Rücktritt gemäß § 8 zu verlangen.
Wurde ein Termin verpasst, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf individuelle Ersatzveranstaltung außerhalb der offiziellen Kursstruktur.
Soweit im Vertrag vereinbart, erhält der Teilnehmer während der Laufzeit der Veranstaltung Zugang zu digitalen Lehrmaterialien, Plattformen, Kursportalen oder Onlinewerkzeugen. Der Zugang zu Lehrmaterialien oder Plattformen endet automatisch mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Kursdauer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine Verlängerung oder erneuter Zugang nach Kursende kann gegen Gebühr oder gesonderte Vereinbarung erfolgen.
Der Anbieter ist berechtigt, Materialien zu aktualisieren oder zu ergänzen, sofern dies dem Lernziel dient.
Der Anbieter kann den Zugang sperren oder entziehen, wenn der Teilnehmer gegen Nutzungsbedingungen (z. B. Missbrauch, Weitergabe von Zugangsdaten) verstößt.
Der Anbieter ist berechtigt, Dozenten, Ort oder Veranstaltungsräume zu ändern oder Ersatzdozenten einzusetzen, sofern der Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Eine Änderung ist dem Teilnehmer in angemessener Frist mitzuteilen. Bei erheblichen Änderungen (z. B. Verlegung in eine andere Stadt, wesentlicher Dozentenwechsel) steht dem Teilnehmer das Recht zu, Ersatztermin oder Rücktritt gemäß § 8 zu verlangen, sofern die Änderung nicht durch höhere Gewalt oder unvermeidbare Umstände bedingt ist.
Sofern im Vertrag oder der Kursbeschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben wurde, behält sich der Anbieter vor, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben, wenn diese Zahl nicht erreicht wird.
Die Absage ist spätestens zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt (oder andernfalls spätestens 7 Tage vor Kursbeginn) schriftlich / per E-Mail dem Teilnehmer mitzuteilen.
In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, wahlweise:
a) eine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren oder
b) eine Teilnahme an einem gleichwertigen Ersatztermin
zu verlangen.
Weitere Ansprüche (z. B. Schadensersatz) sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Wird die Veranstaltung verschoben, hat der Teilnehmer das Recht, binnen einer Frist (z. B. 7 Tage nach Mitteilung) schriftlich mitzuteilen, ob er den Ersatztermin wahrnehmen möchte oder Rückabwicklung wünscht.
a) Leistung der Verpflegung: An Tagen, an denen das Seminar in Präsenz vor Ort (§ 3 Absatz … AGB) stattfindet (“Präsenztage”), stellt der Anbieter standardmäßig Pausengetränke und Snacks (z. B. Wasser, Tee, Kaffee, Obst, kleine Snacks) bereit. Diese Leistung ist Bestandteil des vereinbarten Leistungspakets, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
b) Reisekosten, Unterkunft und Nebenkosten: Die Kosten für Anreise (z. B. Fahrtkosten, öffentliche Verkehrsmittel, Parkplatzgebühren), Unterkunft, Verpflegung außerhalb der Seminarpausen sowie etwaige Übernachtungskosten trägt der Teilnehmer selbst, sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder vertraglichen Vereinbarung nicht eine anderweitige Regelung getroffen wurde. Sollte der Anbieter in der Leistungsbeschreibung oder in einem gesonderten Schriftabkommen ausdrücklich Reisekostenzuschüsse, Unterkunftsvergütungen oder Übernahmeregelungen anbieten, gelten diese speziell vereinbarten Bedingungen vorrangig. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Reise- oder Übernachtungsarrangements für den Teilnehmer zu treffen oder zu garantieren, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich zugesichert. Etwaige Reisekosten oder Unterkunftskosten, die aufgrund einer Verschiebung oder Absage durch den Anbieter entstehen, werden nur dann vom Anbieter übernommen, wenn dies ausdrücklich vertraglich zugesichert wurde. In allen anderen Fällen gelten die Regelungen in § 8 (Absage / Verschiebung) und § 7 (Rücktritt / Kündigung).
c) Haftungsausschluss / Limitation: Für Schäden oder Verlust, die im Zusammenhang mit der Anreise, Unterkunft oder externen Verpflegung entstehen, haftet der Anbieter nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung (z. B. für entgangene Urlaubszeit, Kosten für Umbuchungen etc.) ist ausgeschlossen.
d) Örtliche Leistungsstörung: Sollte der Veranstaltungsort (z. B. Seminarraum, Gebäude) ungeeignet sein (etwa durch technische Defekte, Unbenutzbarkeit) und keine Ersatzräumlichkeit kurzfristig zur Verfügung stehen, kann der Anbieter auf einen Ersatzort ausweichen oder – bei Unzumutbarkeit – das Seminar absagen bzw. verschieben. In solchen Fällen gelten die Regelungen aus § 8 (Absage / Verschiebung). Etwaige dadurch entstehende Zusatzkosten (z. B. Umstieg auf öffentlichen Nahverkehr, längerer Anfahrtsweg) sind grundsätzlich vom Teilnehmer zu tragen, sofern der Anbieter diese Verlegung nicht zu vertreten hat.
a) Technische Voraussetzungen: Für die Nutzung der digitalen Inhalte (Videokurse) ist ein internetfähiger PC, Laptop oder vergleichbares Endgerät mit stabiler Internetverbindung sowie ein aktueller Webbrowser (z. B. Google Chrome, Firefox, Edge) erforderlich. Die Hardware muss in der Lage sein, Videos flüssig abzuspielen (ausreichender Prozessor, Arbeitsspeicher, Grafikschnittstelle). Ebenso ist eine funktionsfähige Soundkarte bzw. Audiowiedergabe-Komponente erforderlich. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass bestimmte Endgeräte oder Browserversionen mit den Kursinhalten kompatibel sind, es sei denn, dies ist ausdrücklich garantiert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor Beginn des Kurses die Funktionsfähigkeit seiner technischen Ausstattung sicherzustellen. Technische Ausfälle oder Störungen in der Nutzungsfähigkeit, die auf die Hardware oder Internetverbindung des Teilnehmers zurückzuführen sind, liegen im Verantwortungsbereich des Teilnehmers und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistungen.
b) Leistung / Kursdurchführung / Inhalt: Die vom Anbieter bereitgestellten Videokurse sind als Selbstlernkurse konzipiert und umgesetzt. Es erfolgt keine persönliche Betreuung, keinerlei verpflichtende Lernerfolgskontrolle und kein Einfluss auf den Lernerfolg. Etwaige Übungen oder Aufgaben dienen ausschließlich der freiwilligen Eigenübung und sind nicht verpflichtend. Der Anbieter garantiert keinen bestimmten Erfolg, Fortschritt oder Ergebnis durch Teilnahme am Kurs.
c) Bereitstellung / Zugang / Nutzungsdauer: Der Anbieter stellt dem Teilnehmer nach Zahlung und Vertragsschluss Zugang zu den digitalen Inhalten (Videokurs, Plattformzugang etc.) zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über einen geschützten Account mit individuellen Zugangsdaten. Sofern im Vertrag keine abweichende Regelung getroffen ist, ist der Zugang auf die vertraglich vereinbarte Kurslaufzeit beschränkt. Nach Ablauf endet der Zugriff automatisch. Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte zu aktualisieren, zu ergänzen oder technische Änderungen vorzunehmen, sofern dies zur Erhaltung der Funktionalität oder zur Verbesserung des Angebots dient. Der Anbieter kann gelegentlich Wartungsfenster oder temporäre Sperrungen von Plattformdiensten einplanen; diese Zeiträume gelten nicht als Kursausfall und rechtfertigen keine Rückerstattung.
d) Widerruf, Rücktritt, Rückerstattung: Sofern der Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher als Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurde, steht dem Teilnehmer ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu, sofern die Besonderheiten digitaler Inhalte beachtet werden (§ 356 Abs. 5 BGB). Das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn der Anbieter mit der vollständigen Bereitstellung der digitalen Inhalte begonnen hat und der Verbraucher ausdrücklich zustimmt und bestätigt, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert. Wird der Widerruf ausgeübt, sind bereits bereitgestellte Inhalte zurückzugeben und für bereits genutzte Teile kann der Anbieter Wertersatz verlangen. Nach Ablauf des Widerrufszeitraums oder wenn dieser ausgeschlossen ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
e) Pflicht zur Aktualisierung (Updatepflicht): Soweit erforderlich, kann der Anbieter verpflichtet sein, Updates oder Anpassungen der Inhalte bereitzustellen, um die vereinbarte Funktion, Nutzbarkeit oder Kompatibilität zu erhalten (insbesondere bei gesetzlichen Änderungen oder technischem Fortschritt). Diese Updatepflicht ergibt sich insbesondere aus der Umsetzung der Richtlinie über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen und den §§ 327 ff. BGB, soweit anwendbar.
a) Art und Umfang des Gruppencoaching: Das Gruppencoaching findet in regelmäßigen Online-Sitzungen mit mehreren Teilnehmern statt. Es umfasst eine wöchentliche Sprechstunde (90–120 Minuten), zwei Mal jährlich stattfindende Praxiswochenenden (online oder in Präsenz), den Zugang zur Community zum Zwecke der Vernetzung mit anderen Teilnehmern sowie den Zugang zur Projektgruppe nach Abschluss des Aufbauseminars 2 (als Intensiv- oder Videokurs). Das Gruppencoaching ist zeitlich unbeschränkt. Der Anbieter behält sich vor, das Angebot des Gruppencoachings jederzeit einzustellen. Erfolgt die Einstellung, nachdem der Teilnehmer weniger als sechs Monate Zugang zum Gruppencoaching hatte, wird die gezahlte Coachinggebühr vollständig erstattet. Dies gilt nicht für Teilnehmer der Intensivkurse.
b) Art und Umfang der Einzelsitzungen: Die Einzelsitzung findet in individuellen Sitzungen online statt. Die Coaching-Pakete S, M und L werden individuell oder in Kleingruppen mit maximal vier Teilnehmern online durchgeführt. Das Coaching umfasst jeweils wöchentlich zwei Stunden und ist zeitlich auf 1 Monat (Paket S), 2 Monate (Paket M) bzw. 3 Monate (Paket L) begrenzt. Anzahl und Dauer richten sich nach der jeweils gebuchten Variante (siehe Tabelle). Die Inhalte werden individuell angesprochen. In Gruppensitzungen (Gruppencoaching und Coaching-Pakete S, M und L) werden die Teilnehmer derart zusammengestellt, dass der Inhalt des Coachings zusammenpasst. Der konkrete zeitliche Ablauf wird rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt.
c) Coachingthema: Das Coachingthema kann für Einzelsitzungen sowie für die Coaching-Pakete S, M und L vom Teilnehmer gewählt werden. Es muss inhaltlich im Bereich Controlled Remote Viewing oder in Bezug zu den vom Anbieter angebotenen Vertiefungsseminaren stehen. Eine Ausnahme bildet das Gruppencoaching (Sprechstunde), dessen Themenschwerpunkt ausschließlich Controlled Remote Viewing ist.
d) Absage: Der Anbieter kann Coachingtermine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Coaches) absagen oder einen qualifizierten Stellvertreter einsetzen. Bei Absage wird dem Teilnehmer wahlweise die bereits gezahlte Gebühr vollständig zurückerstattet oder ein Ersatztermin angeboten. Beim Gruppencoaching besteht kein Anspruch auf Ersatztermine. Der Einsatz eines Stellvertreters begründet keinen Anspruch auf Minderung der Coachinggebühr, sofern der Stellvertreter fachlich gleichwertig ist.
e) Coachingdurchführung: Coaching-Sitzungen werden nicht aufgezeichnet und nicht dokumentiert (z. B. schriftliche Mitschriften, Ton- oder Videoaufzeichnungen). Es werden keine zusätzlichen Materialien (z. B. Dateien, Videos, Unterlagen) außerhalb der Coachingzeit ausgegeben, sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart. Das Coaching wird synchron (live) durchgeführt.
f) Zusatzleistungen: Teilnehmer des Gruppencoachings (Sprechstunde) erhalten zeitlich unbegrenzten Zugang zu gelegentlichen Praxiswochenenden und zur Telegram-Gruppe des Anbieters zur Vernetzung. In der Telegram-Gruppe erfolgt keine fachliche Beantwortung von Coachingfragen durch den Anbieter – sie dient ausschließlich dem informellen Austausch unter Teilnehmern. Der Anbieter behält sich vor, Teilnehmer bei Fehlverhalten (z. B. Beleidigungen, Störungen, wiederholten Verstößen gegen Verhaltensregeln) zeitweise oder dauerhaft vom Zugang zu entziehen, ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz, vorbehaltlich gesetzlicher Rechte.
a) Leistungsgegenstand: Controlled Remote Viewing (CRV) ist eine Technik der Fernwahrnehmung. Sie ermöglicht die Erhebung von Informationen zu Orten, Vorgängen oder Personen („Target“). CRV liefert kein vollständiges Bild des Targets, sondern eine auf Sinneseindrücken basierende Beschreibung. Ergebnisse können allegorisch oder metaphorisch sein und bedürfen regelmäßig der Interpretation durch den Anbieter. Die Ergebnisse sind von der Tagesform der eingesetzten Viewer abhängig und unterliegen naturgemäß einer Unschärfe; es ist möglich, dass keine oder keine verwertbaren Informationen ermittelt werden. Vor Beginn einer Beratungsdienstleistung (nachfolgend "Projekt" genannt) findet ein Vorgespräch mit dem Auftraggeber statt. Der Anbieter entscheidet nach diesem Gespräch über die Annahme des Projekts. Bei Annahme wird das weitere Vorgehen, einschließlich Umfang und Zielrichtung, transparent abgestimmt. Eine spezifische Anwendung des Controlled Remote Viewing ist das Controlled Remote Influencing (CRI). Hier findet eine Kommunikation mit einer Zielperson auf unterbewusster Ebene statt, um dort beeinflussende Impulse auszulösen. Diese Methode setzt der Anbieter ausschließlich als Begleitdienstleistung einer Beratung ein und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Zielperson, sowie ausschließlich zu helfenden Zwecken (etwa zur Anregung der Selbstheilungskräfte) ein. CRI unterliegt ebenfalls der Tagesform des Viewers und ein Erfolg kann nicht garantiert werden.
b) Ablauf: Projekte können in Einzelsessions oder in mehreren Iterationen durchgeführt werden. Der Auftraggeber wird über die Ergebnisse nach jeder Session oder Iteration in Form eines Zwischen- oder Abschlussberichts informiert. Die Ergebnisse umfassen die ermittelten Informationen sowie eine Interpretation durch den Anbieter. Soll begleitend Controlled Remote Influencing eingesetzt werden, findet zuvor eine Absprache mit dem Auftraggeber statt.
c) Zahlung: Alle Honorare sind vorab zu überweisen und müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, in jedem Fall aber vor Beginn der Dienstleistung eingehen.
d) Haftungsausschluss: Der Anbieter übernimmt keine Haftung für
- die Qualität oder Verwertbarkeit der Ergebnisse,
- unerwünschte oder nicht abgefragte Zusatzinformationen („Beifang“),
- die Schlussfolgerungen oder Handlungen, die der Auftraggeber aus den Ergebnissen ableitet,
- jegliche Folgen, die sich aus der Anwendung des CRI ergeben, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruhen.
Die Verantwortung für die Verwendung der gelieferten Informationen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Eine Haftung für persönliche, gesundheitliche oder finanzielle Schäden ist ausgeschlossen, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
e) Weitere Leistungen: Beratungen im Heilkonzept werden ausschließlich zur Ursachenforschung bei körperlichen oder psychischen Problemen angeboten. Dabei können alternativmedizinische Ansätze im Rahmen der Beratung herangezogen werden, sofern der Anbieter in diesen qualifiziert ist. Die Tätigkeit versteht sich ausschließlich als begleitende und unterstützende Maßnahme zur Förderung der Gesundung. Sie ersetzt keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung und stellt auch keine psychotherapeutische Behandlung dar. Es wird ausdrücklich kein Heilversprechen abgegeben. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er für die Abklärung gesundheitlicher Beschwerden verpflichtet ist, sich an einen Arzt oder Heilpraktiker zu wenden. Controlled Remote Influencing dient ausschließlich der Unterstützung der Selbstheilungskräfte oder der Auflösung unterbewusster Widerstände. Manipulative Anwendungen gegenüber Dritten sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der betroffenen Person. Der Anbieter behält sich vor, Aufträge abzulehnen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme dieser Leistungen keine medizinische, psychologische oder psychotherapeutische Beratung, Diagnose oder Behandlung darstellt.
Im folgenden regelt der Kursvertrag folgenden Umfang:
Grundlagenseminar: 13 Wochen, je 4 Stunden pro Woche = 52 Stunden Zoom-Unterricht (ohne Gruppencoaching), - Videomaterial des Onlinekurses circa 12,5 Stunden
Aufbauseminar 1: 11 Wochen, je 4 Stunden pro Woche = 44 Stunden Zoom-Unterricht (ohne Gruppencoaching), - Videomaterial des Onlinekurses circa 7,5 Stunden
Aufbauseminar 2: 9 Wochen je 4 Stunden pro Woche = 36 Stunden Zoom-Unterricht (ohne Gruppencoaching), - Videomaterial des Onlinekurses circa 7,5 Stunden
Sämtliche Lehrmaterialien, Skripte, Präsentationen, Arbeitsblätter, digitalen Medien, Plattforminhalte oder vergleichbare Inhalte (im Folgenden „Materialien“) verbleiben im Eigentum des Anbieters oder der jeweils berechtigten Rechteinhaber. Die dem Teilnehmer überlassenen Materialien unterliegen dem Urheberrecht oder anderen Schutzrechten wie Leistungsschutzrechten, soweit einschlägig (§ 1 UrhG ff.).
Eine Übertragung des Urheberrechts an den Teilnehmer findet ausdrücklich nicht statt, soweit nicht schriftlich und ausdrücklich ausdrücklich vereinbart. Sofern ein Miturheberrecht Dritter besteht, räumt der Anbieter nur solche Rechte ein, zu denen er selbst berechtigt ist und haftet nicht für Verletzungen fremder Rechte, sofern ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Der Anbieter räumt dem Teilnehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Materialien ein, ausschließlich für private Zwecke im Rahmen des gebuchten Kurses und nur für die Dauer der Kurslaufzeit.
Das Nutzungsrecht berechtigt nicht zur Weiter- oder Unterlizenzvergabe, nicht zur kommerziellen Verwertung und nicht zur Nutzung über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus.
Eine Nutzung über die Vertragsdauer hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Das Nutzungsrecht ist zeitlich, räumlich und inhaltlich auf die vertraglich vereinbarte Verwendung beschränkt (z. B. ausschließlich für den Kurszeitraum, ausschließlich zur eigenständigen Nutzung, ausschließlich in Deutschland).
Der Teilnehmer erkennt an, dass nach § 31 Abs. 1 UrhG die Einräumung von Nutzungsrechten nur durch Vertrag erfolgen kann und dass eine Lizenz an künftige oder unbekannte Nutzungsarten gemäß § 31a UrhG der schriftlichen Form bedarf, wenn sie gewährt wird.
Jede Vervielfältigung (z. B. Kopieren, Drucken, Abspeichern), Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Weitergabe der Materialien an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
Das automatisierte oder manuelle Kopieren, insbesondere auch ins Internet oder in öffentlich zugängliche Plattformen, ist untersagt, soweit nicht ausdrücklich gestattet.
Jede Bearbeitung, Umgestaltung oder Änderung der Materialien, die über das Kursziel hinausgeht (z. B. Transformation, Übersetzung) bedarf im Vorfeld der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
Der Zugriff auf digitale Materialien und Kursplattformen erfolgt über persönliche Account-Zugangsdaten (Benutzername / Passwort). Jeder Teilnehmer erhält eigene Zugangsdaten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, diese Zugangsdaten stets vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben oder anderen zugänglich zu machen.
Bei einem begründeten Verdacht auf missbräuchliche Nutzung (z. B. Weitergabe der Zugangsdaten, gleichzeitige Nutzung an mehreren Geräten) ist der Anbieter berechtigt, den Zugang temporär zu sperren bis zur Klärung. Kommt der Teilnehmer seiner Verpflichtung zur vertraulichen Nutzung nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, den Zugang dauerhaft zu sperren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr, sofern nicht ein rechtlicher Anspruch besteht.
Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen zur Kontrolle und Begrenzung von Kopiervorgängen (z. B. durch DRM, Wasserzeichen etc.) einzusetzen, sofern diese die Nutzung durch berechtigte Teilnehmer nicht unzumutbar beeinträchtigen.
Der Anbieter kann Materialien aktualisieren oder Versionen ändern; sofern solche Aktualisierungen zumutbar sind und dem Kursziel dienen, besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückwirkende Auslieferung älterer Versionen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, an den synchron (live) durchgeführten Sitzungen aktiv teilzunehmen, sich angemessen vorzubereiten und technisch verfügbar zu sein (z. B. mit funktionsfähigem Endgerät, Internetverbindung, Kamera/Mikrofon, sofern erforderlich).
Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine technischen Voraussetzungen den Mindestanforderungen genügen (z. B. Bandbreite, kompatible Softwareversionen). Sollte eine Teilnahme wegen technischer Mängel (z. B. Verbindungsprobleme, Hardwaredefekte) unmöglich sein, gilt dies als eigenes Risiko des Teilnehmers, sofern er nicht beweisen kann, dass der Anbieter für die Beeinträchtigung verantwortlich ist.
Sofern im Rahmen des Kurses Gruppenarbeiten, Diskussionsrunden, Interaktionen, Rollenspiele oder vergleichbare interaktive Elemente vorgesehen sind, ist der Teilnehmer verpflichtet, im zumutbaren Umfang daran mitzuwirken. Die Mitwirkungspflicht ist auf das zu erwartende Maß beschränkt: sie darf nicht verlangen, dass der Teilnehmer unverhältnismäßige zusätzliche Aufwände trägt, die er bei Vertragsschluss nicht voraussehen konnte.
Der Teilnehmer hat sich in allen Kursphasen (synchron, schriftlich, digital) angemessen und respektvoll zu verhalten und darf den Ablauf nicht stören. Beleidigungen, Diskriminierungen, Verleumdungen, Cybermobbing oder sonstiges rechtswidriges Verhalten sind unzulässig. Bei leichten Verstößen kann der Anbieter eine mündliche oder schriftliche Abmahnung aussprechen und den Teilnehmer auffordern, sein Verhalten zu korrigieren. Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere wiederholten Störungen, Beleidigungen oder nachhaltiger Störung des Kursbetriebs, ist der Anbieter berechtigt, den Teilnehmer aus dem Kurs auszuschließen – auch ohne vorherige Abmahnung, wenn die Umstände dies rechtfertigen.
Ein Ausschluss berechtigt nicht automatisch zur Rückerstattung der Kursgebühren. Etwaige Rückerstattungen erfolgen nur anteilig, soweit der Teilnehmer keine vertragswidrigen Handlungen gesetzt hat und gesetzliche Bestimmungen (z. B. Verbraucherschutz) dem nicht entgegenstehen. Der Anbieter ist berechtigt, digitale Kommunikationskanäle (Chat, Mikro, Kamera), Zutrittsrechte oder Plattformzugänge temporär oder dauerhaft zu sperren, wenn der Teilnehmer gegen Verhaltensregeln verstößt.
Die im Vertrag vereinbarte Kursgebühr umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannten Leistungen – insbesondere Zugang zu Seminaren, Live-Sitzungen, Betreuung, Basis-Materialien und Plattformzugänge. Zusätzliche Aufwendungen, die nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, trägt der Teilnehmer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Hierzu zählen insbesondere: Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegung, Druckkosten, Porto- und Versandkosten sowie andere Auslagen, die für den persönlichen Zugang oder die Teilnahme erforderlich sind.
Der Anbieter behält sich vor, im Einzelfall pauschale Zusatzkosten oder Materialzuschläge zu erheben, sofern diese zuvor transparent angekündigt wurden und dem Teilnehmer vor Rechnungslegung bekannt gemacht wurden.
Die Kursgebühr wird gemäß Vertrag mit den dort festgelegten Zahlungsbedingungen fällig. Bei reinen Online-Kursen ist die gesamte Kursgebühr vor Kursbeginn zu entrichten. Der Anbieter kann verlangen, dass die Zahlung spätestens 14 Tage vor Kursstart erfolgt.
Bei Präsenzkursen kann (sofern vertraglich zugelassen) eine Barzahlung zu Beginn des Seminars akzeptiert werden. Abweichende Zahlungsmodalitäten (z. B. Ratenzahlung, Teilzahlung) müssen schriftlich vereinbart werden. Als zulässige Zahlungsarten gelten Banküberweisung, Lastschrift, Kreditkarte oder andere im Vertrag genannte Zahlungswege.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Überweisungen die korrekte Bankverbindung, Zahlungsreferenz und Fristen einzuhalten. Zahlungen gelten als erbracht, wenn der Betrag dem Konto des Anbieters gutgeschrieben ist.
Kommt der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, so kann der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften Verzugszinsen verlangen (§ 288 BGB).
a) Für Verbrauchergeschäfte beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB).
b) Für nicht an Verbrauchern beteiligte Rechtsgeschäfte (z. B. B2B) gilt ein Verzugszinssatz von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
Zusätzlich kann der Anbieter eine Pauschale in Höhe von 40,00 Euro verlangen, wenn der Teilnehmer Unternehmer ist (§ 288 Abs. 5 BGB). Diese Pauschale wird auf einen geltend gemachten Verzugsschaden angerechnet, soweit sie in den Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Der Anbieter kann ferner Mahn- und Inkassokosten geltend machen, sofern diese nachweislich entstanden sind und angemessen sind. Der Eintritt des Verzugs richtet sich nach § 286 BGB: Der Teilnehmer gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufstellung in Verzug, sofern er Verbraucher ist und in der Rechnung auf die Folgen des Verzugs hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).
Kommt der Teilnehmer mit fälligen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu den Kursleistungen (z. B. Plattformzugang, Live-Teilnahme) zu sperren, bis die Zahlung erfolgt ist. Darüber hinaus kann der Anbieter bei andauernder Zahlungsweigerung den Vertrag fristlos oder nach Mahnung kündigen, sofern die Zahlung trotz Mahnung nicht erfolgt. Ein Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers erfolgt nur anteilig und nach Abzug des Werts bereits genutzter Leistungen. Ein Anspruch auf vollständige Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen besteht nicht.
Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz) bleiben vorbehalten, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Sind die Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und handelt es sich um einen Vertrag, der als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, so steht dem Teilnehmer grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gem. § 312g Abs. 1 i. V. m. § 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss, sofern der Unternehmer den Teilnehmer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat (§ 356 Abs. 2 BGB). Wird die Belehrung unterlassen oder fehlerhaft vorgenommen, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB).
Der Teilnehmer kann den Widerruf gegenüber dem Anbieter in Textform (z. B. Brief, E-Mail) erklären; es ist keine Begründung erforderlich (§ 355 Abs. 1 Satz 2 BGB). Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind bereits erbrachte Leistungen und erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückzugewähren iSd § 355 Abs. 3 BGB. Falls die Parteien Leistungen nicht vollständig zurückgewähren können, ist stattdessen Wertersatz zu leisten, sofern der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und der Teilnehmer der Ausführung vor Fristablauf zugestimmt hat gemäß § 356 Abs. 4–5 BGB.
Bei digitalen Inhalten oder Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Anbieter mit der vollständigen Leistung begonnen hat und der Teilnehmer ausdrücklich zugestimmt hat und gleichzeitig seine Kenntnis bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
Nach Ausschluss oder Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts gelten die folgenden vertraglichen Stornobedingungen:
a) Bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 25 % der Kursgebühr
b) Bis 2 Wochen vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
c) Weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr
Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und ist nur mit Zugang beim Anbieter wirksam. Der Teilnehmer kann nachweisen, dass der Schaden wesentlich niedriger ist und in diesem Fall nur den geringeren Betrag schulden. Eine Rückerstattung ist nur insoweit zu leisten, wie Leistungen nicht mehr nutzbar sind und sofern gesetzlich kein Anspruch entgegensteht. Sollte der Anbieter eine Umbuchung auf einen anderen vergleichbaren Termin ohne zusätzliche Kosten anbieten, kann der Teilnehmer hiervon Gebrauch machen – sofern dieser Termin rechtzeitig bekannt gegeben wurde und die Qualität gleichwertig ist.
Der Teilnehmer hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Kursbeginn, schriftlich oder in Textform mitgeteilt wird und die Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Ersatzteilnehmer tritt in alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Teilnehmers ein. Der Anbieter kann ablehnen, wenn der Ersatz Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder bereits voll ausgelastet ist.
Für organisatorische Umstellungen, die durch den Ersatzteilnehmerwechsel entstehen, kann der Anbieter eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben, sofern diese vorab vertraglich vereinbart wurde.
Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, die eine Fortsetzung unzumutbar machen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
a) erheblichen Pflichtverletzungen (z. B. wiederholte Störungen, Zahlungsverzug trotz Mahnung),
b) Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit einer Partei,
c) höherer Gewalt, die die Durchführung dauerhaft unmöglich macht.
Die Kündigung ist schriftlich zu erklären und mit Gründen zu versehen, soweit möglich. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Anbieter besteht Rückerstattung nur anteilig für Leistungen, die nach Kündigungszeitpunkt nicht mehr genutzt werden können, sofern dies nicht durch Verschulden des Teilnehmers begründet ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, auch wenn vertragliche Regelungen bestehen, die andere Kündigungsformen vorsehen.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine geplante Veranstaltung (Kurs, Seminar etc.) aus wichtigen, nicht voraussehbaren Gründen abzusagen (z. B. Krankheit des Dozenten, Ausfall erheblicher technischer Infrastruktur, behördliche Anordnung). In diesem Fall wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert und hat Anspruch auf vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Kursgebühr oder – nach Wahl des Teilnehmers – Gutschrift auf einen Ersatztermin.
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatz wegen entgangenen Aufwands (z. B. Reise- oder Übernachtungskosten), sind ausgeschlossen, soweit der Anbieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
Sofern der Leistungsumfang bereits teilweise erbracht wurde und diese Teilleistung den Kurszweck nicht wesentlich beeinträchtigt, kann der Anbieter einen angemessenen Betrag einbehalten. Der Rückerstattungsbetrag reduziert sich entsprechend dem Anteil erbrachter Leistungen, soweit diese nicht mehr nutzbar sind und soweit keine gesetzliche Pflicht zur Rückerstattung besteht.
Der Teilnehmer muss seinen Ersatz- oder Rückerstattungswunsch binnen einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe des Ausfalls erklären; andernfalls gilt die Gutschrift auf Ersatztermin als angenommen.
Der Anbieter ist berechtigt, Termine zu verschieben, sofern ein sachlicher Grund vorliegt (z. B. Verhinderung des Dozenten, unvorhergesehene technische Probleme). Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert über die Verschiebung und den neuen Termin.
Der Teilnehmer hat in diesem Fall das Recht zu wählen zwischen:
a) Teilnahme zum Ersatztermin, oder
b) Rückerstattung der Kursgebühr, soweit die Leistung nicht mehr nutzbar ist.
Wird ein Ersatztermin nicht innerhalb einer angemessenen Frist angeboten oder ist dieser Termin unzumutbar, steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht zu.
Höhere Gewalt liegt vor bei einem unvorhersehbaren, außerhalb der Vertragsparteien liegenden Ereignis, das durch äußerste zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte und auch nicht aus der Risikosphäre einer Partei stammt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote).
Treten Leistungen infolge höherer Gewalt außerordentlich oder dauerhaft in Ausfall, entfällt die Verpflichtung zur Durchführung; Ansprüche des Teilnehmers auf Rückerstattung werden dann nur insoweit gewährt, wie Leistungen nicht mehr genutzt werden konnten.
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers wegen Leistungsstörung sind ausgeschlossen, soweit der Anbieter höhere Gewalt nicht zu vertreten hat (§ 275 BGB analog).
Sobald die Störung durch höhere Gewalt endet und die Durchführung möglich ist, kann der Anbieter einen Ersatztermin anbieten oder den Vertrag fortsetzen.
Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch bei seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters auf Schäden beschränkt, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) resultieren. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Datenverlust) – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Zusammenarbeit ersetzt keine medizinische, diagnostische oder therapeutische Behandlung. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken; der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Fragen zu Gesundheit, psychischer Belastung etc. einen Arzt oder Therapeuten hinzuzuziehen. Die Inhalte und Methoden der Remote-Viewing-Seminare dienen ausschließlich Bildungs-, Selbsterfahrungs- und Entwicklungszwecken. Sie sind keine medizinische, psychotherapeutische oder therapeutische Behandlung und ersetzen in keiner Weise den Besuch bei Ärztinnen, Psychotherapeutinnen oder anderen Heil-/Gesundheitsfachkräften.
Sollten während oder nach dem Seminar gesundheitliche Beschwerden, psychische Belastungen oder behandlungsbedürftige Symptome auftreten, übernehmen wir keine Haftung – in einem solchen Fall ist unverzüglich professioneller medizinischer oder therapeutischer Rat einzuholen.
Ihre Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.
Der Teilnehmer hat offensichtliche Mängel in der Kursleistung oder den bereitgestellten Materialien unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb einer Frist von [z. B.] 14 Tagen nach Leistungserbringung – schriftlich und detailliert gegenüber dem Anbieter anzuzeigen, ansonsten sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Bei berechtigten Mängelrügen erhält der Anbieter das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit. Der Anbieter kann nach seiner Wahl den Mangel durch Nachlieferung, Ersatzleistung oder Nachbesserung beheben. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie für den Teilnehmer unzumutbar, kann der Teilnehmer nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung (Minderung) der Kursgebühr verlangen.
Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Mangel unerheblich ist oder der Teilnehmer ihn selbst zu vertreten hat. Weitere gesetzliche Ansprüche, insbesondere Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen, bleiben vorbehalten, sofern sie nicht durch die Haftungsbeschränkungen zuvor ausgeschlossen sind.
Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Fristen (§ 195, § 199 BGB), sofern im Vertrag nicht eine zulässige Verkürzung vereinbart wurde, die die gesetzlichen Mindeststandards für Verbraucher nicht unterschreitet.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679) und des ergänzenden nationalen Datenschutzrechts.
Die Einzelheiten der Verarbeitung (Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Rechte der Betroffenen, Empfänger, technische und organisatorische Maßnahmen etc.) sind in der gesonderten Datenschutzerklärung geregelt, die integraler Bestandteil dieses Vertrages ist und dem Teilnehmer vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurde.
Im Falle von Änderungen an der Datenschutzerklärung wird der Anbieter den Teilnehmer rechtzeitig informieren und – soweit erforderlich – seine Einwilligung einholen.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers zu folgenden Zwecken:
a) Durchführung und Abwicklung des Vertrags (z. B. Anmeldung, Leistungsberechtigung, Freischaltung von Kurszugängen);
b) Kommunikation mit dem Teilnehmer (z. B. E-Mails, Ankündigungen, Erinnerungen, Supportanfragen);
c) Abrechnung und Zahlungsabwicklung (z. B. Erstellung von Rechnungen, Zahlungsüberwachung);
d) Qualitätssicherung, Optimierung der angebotenen Leistungen und statistische Auswertungen (unter Wahrung der Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung, soweit möglich);
e) gesetzliche Verpflichtungen (z. B. steuerliche Dokumentationspflichten).
Sofern zusätzliche Verarbeitungszwecke über diese Zwecke hinausgehen, wird der Teilnehmer gesondert informiert oder um Einwilligung gebeten, sofern eine Rechtsgrundlage fehlt.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte (z. B. Subprozessoren, Dienstleister) erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Teilnehmers erforderlich ist.
Sofern Daten durch Dritte im Auftrag des Anbieters verarbeitet werden (Auftragsverarbeitung), wird ein Vertrag über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen, der sicherstellt, dass der Auftragsverarbeiter ausreichende Garantien für technische und organisatorische Maßnahmen bietet, Datenschutzpflichten einhält und nur nach Weisung des Anbieters handelt (siehe auch Anforderungen an AV-Verträge nach DSGVO).
Bei grenzüberschreitender Datenübermittlung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stellt der Anbieter sicher, dass geeignete Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln, EU-Angemessenheitsbeschluss) bestehen, um das Datenschutzniveau angemessen zu gewährleisten.
Sofern gesetzlich zulässig, kann der Anbieter aggregierte, anonymisierte Daten zu statistischen oder Forschungszwecken nutzen, sofern diese nicht auf einzelne betroffene Personen zurückführbar sind.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt und zugleich wirksam und durchführbar ist.
Soweit eine solche Ersatzregelung rechtlich nicht zulässig ist oder der wirtschaftliche Zweck nicht sinnvoll fortgeführt werden kann, gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften. Sofern das Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung der vorgenannten Anpassung für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, kann jede Partei verlangen, dass der Vertrag insgesamt gekündigt oder der Vertragsteil entfallen wird.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer gilt deutsches materielles Recht, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen (z. B. Verbraucherschutzvorschriften mit Auslandsbezug) entgegenstehen.
Diese Rechtswahl gilt auch dann, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, soweit dies zulässig ist.
Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform oder der Textform, sofern nicht schriftlich eine abweichende Form vereinbart wurde. Änderungen oder Ergänzungen, die lediglich den Austausch elektronischer Nachrichten (z. B. E-Mail) betreffen, gelten nur dann als vereinbart, wenn der Vertragspartner ausdrücklich zustimmt.
Mündliche Nebenabreden und Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt werden. Andernfalls gelten sie als nicht getroffen.
Diese AGB gelten ab dem Datum der Veröffentlichung bzw. ab dem Vertragsschluss in der jeweils gültigen Fassung.